Sonntag, 29. April 2012

Volksvertreter? Volksverräter?

"Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen, Volksvertreter verkaufen das Volk" - so lautet ein weithin bekannter Spruch.

Tatsache?

Ein kleines Gedankenexperiment soll uns an die Antwort heranführen, wessen Interessen unsere so genannten "Volksvertreter" in Wahrheit vertreten.

Stellen wir uns also vor, wir hätten in Deutschland so etwas wie marode Staatsfinanzen. Defizite, wohin man auch schaut. Der Staat sucht dringend nach Einnahmequellen und irgendjemand kommt auf die Idee, die Erbschaftssteuer zu reformieren.

Die geplante Neuregelung sieht wie folgt aus:

1) Erbschaften bis 1 Mio € bleiben steuerfrei.

2) Die 2. bis 10. Mio werden mit 10% besteuert.

3) Ab der 11. Mio beträgt die Erbschaftssteuer 90%.

Planspiel A:

Über die geplante Regelung wird eine Volksabstimmung durchgeführt. Ich wage zu behaupten, dass die Regelung mehrheitsfähig wäre. Beim gemeinen Volk. Vielleicht würde man sogar über 90% Zustimmung erzielen. Wäre irgendwie auch logisch, verfügt in Deutschland doch lediglich 1% der Bevölkerung über ein Vermögen, dass jenseits von 1 Mio € liegt.

Planspiel B:

Wir geben die geplante Regelung in das parlamentarische Verfahren und lassen den Bundestag abstimmen.

Alles weitere überlasse ich dem geneigten Leser. Wer der Meinung ist, eine solche Regelung würde den Bundestag passieren, möge dies bitte unten kommentieren.

1 Kommentar:

  1. Wollen Sie damit sagen, der Bundestag tritt nicht das Volk?
    Aber ja doch, weil es das auch verdient.
    Solange Nebeneinkünfte, ja sogar Korruption offiziell möglich sind, und der übergroße Teil der Abgeordneten wird das nicht ändern wollen, müssen wir uns über die Gesetzgebung nicht wundern.
    Die Strukturen ändern!!!!!kann nur das Volk, wenn es denn mal aufsteht!!!

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